Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

 

SVESTA LIGHTS GmbH

Winkelriedstrasse 14

3014 Bern

Schweiz

 

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der SVESTA LIGHTS GmbH und ihren Kunden.

 

Sie gelten insbesondere für die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie für technische Dienstleistungen im Rahmen von Events.

 

2. Angebot und Vertragsschluss

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

 

Ein Vertrag kommt zustande durch:

            •          schriftliche Auftragsbestätigung (inkl. E-Mail)

            •          Unterzeichnung eines Angebots

            •          oder durch Durchführung der Leistung

 

3. Leistungen

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

 

Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden separat verrechnet.

 

Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

 

Zahlungsbedingungen:

            •          50 % Anzahlung bei Auftragserteilung

            •          Restzahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung

 

Bei Zahlungsverzug behält sich der Anbieter vor, Verzugszinsen zu berechnen und Leistungen zurückzuhalten.

5. Stornierung und Terminverschiebung

Bei Stornierung gelten folgende Kosten:

            •          bis 30 Tage vor dem Event: 30 %

            •          bis 14 Tage: 50 %

            •          bis 7 Tage: 80 %

            •          weniger als 7 Tage: 100 %

 

Terminverschiebungen gelten als Stornierung, sofern kein Ersatztermin vereinbart werden kann.

 

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde sorgt insbesondere für:

            •          freien Zugang zur Location

            •          ausreichende Stromversorgung

            •          notwendige Bewilligungen

 

Mehrkosten aufgrund ungenügender Vorbereitung trägt der Kunde.

 

7. Einsatzzeiten

Vereinbarte Einsatzzeiten sind verbindlich.

 

Zusätzliche Aufwände durch Verzögerungen oder Verlängerungen werden separat verrechnet.

 

8. Mietmaterial

Das gesamte Material bleibt Eigentum der SVESTA LIGHTS GmbH.

 

Der Kunde haftet während der gesamten Mietdauer für:

            •          Verlust

            •          Diebstahl

            •          Beschädigung

 

9. Haftung

Der Anbieter haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

 

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

 

10. Technische Störungen

Technische Ausfälle können nicht vollständig ausgeschlossen werden.

 

Der Anbieter bemüht sich um schnellstmögliche Behebung, übernimmt jedoch keine Garantie für eine unterbrechungsfreie Leistung.

 

11. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs (z. B. Unwetter, behördliche Anordnungen) ist der Anbieter berechtigt, Leistungen anzupassen oder abzusagen.

12. Versicherung

Der Kunde ist für eine ausreichende Versicherung der Veranstaltung sowie des eingesetzten Materials verantwortlich.

 

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet.

 

14. Urheberrechte

Planungen und technische Konzepte bleiben geistiges Eigentum des Anbieters.

 

15. Gerichtsstand und Recht

Es gilt Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist Bern.

 

16. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.